🎓 FTSK Germersheim  ·  ⚖ Beeidigt am OLG Köln

Anerkennungsverfahren

Beglaubigte Übersetzungen für Ihre Approbation als Ärztin oder Arzt in Deutschland

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Arabisch  ·  Französisch  ·  Tamazight  →  Deutsch

Wer in Deutschland als Ärztin oder Arzt tätig werden möchte und sein Studium im Ausland abgeschlossen hat, benötigt eine Approbation oder eine Berufserlaubnis. Das Anerkennungsverfahren ist anspruchsvoll und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung sämtlicher Unterlagen — insbesondere die beglaubigte Übersetzung aller Studien- und Berufsdokumente durch einen vom Oberlandesgericht ermächtigten Übersetzer.

Unsere Leistungen für Ihr Approbationsverfahren

Als beeidigter Übersetzer und allgemein beeidigter Dolmetscher durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln biete ich Ihnen die rechtssichere, von allen deutschen Behörden anerkannte Übersetzung folgender Dokumente:

  • Diplome und Approbations- bzw. Berufsausübungsbescheinigungen aus dem Herkunftsland
  • Curriculum / Studienbeschreibungen (Descriptifs) und Stundenpläne (Volumina horaire)
  • Notenausweise (Relevés de notes) der einzelnen Studienjahre
  • Famulatur-Bescheinigungen und Validierungen klinischer Praktika
  • Geburtsurkunden, Personenstandsauszüge und polizeiliche Führungszeugnisse
  • Anthropometrische Aufnahmen, Apostillen und sonstige behördlich geforderte Urkunden

Sprachpaare: Arabisch · Französisch · Tamazight → Deutsch

Zuständige Anerkennungsbehörden je Bundesland

Die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer ärztlicher Abschlüsse liegt grundsätzlich bei der Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit ausüben möchten. Nachfolgend finden Sie die zuständigen Behörden mit den jeweiligen Webseiten (Stand 2025/2026, basierend auf der offiziellen Liste der Bundesärztekammer):

BWBaden-Württemberg
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 98
📍Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
BYBayern
Regierung von Oberbayern (ZAABY, zentral seit 01.07.2025)
📍Maximilianstraße 39
80538 München
MVMecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS)
📍Blücherstraße 1
18055 Rostock
NWNordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Münster, Zentrale Anerkennungsstelle
📍Domplatz 1–3
48143 Münster
NINiedersachsen
Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)
📍Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
BBerlin
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
📍Turmstraße 21
10559 Berlin
BBBrandenburg
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
📍Lipezker Straße 45
03048 Cottbus
HBBremen
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
📍Contrescarpe 72
28195 Bremen
HHHamburg
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (LPA)
📍Billstraße 80
20539 Hamburg
HEHessen
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
📍Lurgiallee 10
60439 Frankfurt am Main
RPRheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)
📍Rheinallee 97–101
55118 Mainz
SLSaarland
Landesamt für Soziales (LAS)
📍Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
SNSachsen
Landesdirektion Sachsen
📍Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
STSachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt, Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
📍Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
SHSchleswig-Holstein
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
📍Brunswiker Straße 16–22
24105 Kiel
THThüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt
📍Weimarplatz 4
99423 Weimar

Verfahrensweg im Überblick

1
Antragstellung bei der Approbationsbehörde des Bundeslandes mit vollständigen Unterlagen und beglaubigten Übersetzungen
2
Eingangsbestätigung durch die Behörde (in der Regel ein bis zwei Wochen)
3
Vollständigkeitsprüfung mit ggf. Nachforderung fehlender oder mangelhafter Unterlagen
4
Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Ausbildung anhand Curriculum, Ausbildungsdauer und Inhalten; ggf. unter Einholung eines ZAB-Gutachtens
5
Sprachprüfung (allgemein B2/C1) und Fachsprachenprüfung (FSP) der zuständigen Landesärztekammer
6
Entscheidungspunkt der Behörde
a) Gleichwertig
Bescheid:
Approbation erteilt
(§ 3 BÄO)
b) Wesentliche Unterschiede
Aufforderung zur Kenntnisprüfung (§ 3 Abs. 3 BÄO) oder Erteilung einer Berufserlaubnis (§ 10 BÄO);
bei Bestehen: Approbation
c) Nichterfüllung
Ablehnung des Antrags;
Rechtsbehelfe (Widerspruch / Klage zum VG) binnen Monatsfrist

Zentrales Bundes-Portal

Das zentrale Portal Anerkennung in Deutschland bietet einen Anerkennungs-Finder und umfangreiche Hilfestellungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen:

www.anerkennung-in-deutschland.de

Wichtiger Hinweis

Die genannten Zuständigkeiten und Verfahren können sich ändern. Bitte prüfen Sie stets die aktuellen Details auf den jeweiligen Behörden-Websites. Für detaillierte Antragsunterlagen, Fristen und Gebühren wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Anerkennungsstelle.

Kontakt

Sie benötigen beglaubigte Übersetzungen für Ihr Approbationsverfahren? Ich unterstütze Sie gerne mit meiner langjährigen Erfahrung im medizinischen Übersetzungssektor.

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Foto: A. Amgoune am FTSK Germersheim (JGU Mainz) — Absolvent